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News 4/2020

COVID II-Programm

Ab Montag, dem 30. März 2020 wird es möglich sein, die zinslosen Darlehen mit einer jährlichen Stundung der Raten im Rahmen des COVID II-Programms zu beantragen. Das Mindestdarlehenslimit beträgt 10.000 CZK, gleichzeitig soll der Darlehensbetrag 15 Mio. CZK nicht überschreiten. Die Laufzeit des Darlehens soll bis zu 2 Jahren betragen.

Das Programm zielt hauptsächlich an Einzel- und Kleinunternehmer. Die Darlehen werden von Geschäftsbanken bereitgestellt und der Staat wird für sie mittels der Českomoravská záruční a rozvojová banka (ČMRZB) die Garantie gewährleisten. Die erteilte ČMRZBGarantie sollte bis zu 80% des gewährten Darlehens abdecken. Etwa 35 Mrd. CZK könnten unter die Unternehmer verteilt werden.

Das Darlehen darf zur Deckung der Betriebskosten (z. B. Löhne, Miete, Energie, Rechnungen usw.), zur Anschaffung von geringwertigen materiellen oder immateriellen Vermögensgegenständen oder zur Anschaffung und Finanzierung von Lagerbeständen verwendet werden. Der Antrag soll bei einer der auf dem tschechischen Markt tätigen Geschäftsbanken eingereicht werden.

Zögern Sie nicht, sich mit konkreten Fragen an uns zu wenden, wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

WTS Alfery Team