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News 7/2017

Überraschungen im Steuerbereich 2017

Das Jahr 2016 hat sich durch die Einführung der Kontrollmeldungen und der ersten Phase der Fiskalisierung der Kassensysteme ausgezeichnet. Im Jahre 2017 wird die Wahl zum Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik stattfinden. Trotz, oder gerade wegen dieser Tatsache müssen wir uns auf weitere Verschärfungen der Steuerregeln vorbereiten. Obwohl die meisten Staaten der Welt den Schwerpunk der Steuereinnahmen von direkten zu indirekten Steuern verschieben, haben sich die tschechischen Politiker wieder entschieden, gegen den Strom zu schwimmen. Im Mittelpunkt des Fiskalinteresses wird im Jahre 2017 wahrscheinlich der Bereich der direkten Steuern stehen.

Während Juni 2017 soll in der Gesetzessammlung ein neues Gesetz veröffentlicht werden, das unter anderem auch das Einkommensteuergesetz ändert. Die einzelnen Bestimmungen werden schrittweise während der nächsten Monate Wirksamkeit erlangen. Da das Gesetz wesentliche Änderungen der Rechte und Pflichten der Steuerzahler mit sich bringen soll, werden nachstehend einige dieser Änderungen kurz dargestellt.

Ausgabenpauschalen bei Selbstständigen

Ab dem Jahr 2018 wird die Obergrenze der Ausgabenpauschalen bei Selbstständigen erneut herabgesetzt werden. Die Grenze der Einnahmen, die der Berechnung der Ausgaben zugrunde liegen wird, wird von den gegenwärtigen CZK 2 Mio. auf CZK 1 Mio. halbiert werden. Als Ausgleich für diese Einschränkung haben Selbständige wieder die können Selbs Möglichkeit, einen Steuernachlass für unterhaltene Kinder und für den Ehepartner geltend zu machen.
Wahlweise tändige die Abzugsfähigkeit von Zinsen und ähnlichen Kosten beiden Regeln gleichzeitig bereits für die Steuerperiode 2017 geltend machen.

Pauschalsteuer für Selbständige

Die Novelle erweitert die Möglichkeiten der Zahlung einer Pauschalsteuer durch Selbständige. Bislang konnten die Festsetzung einer Pauschalsteuer nur diejenigen Unternehmer beantragen, die keine Arbeitnehmer beschäftigt haben und zugleich nur Einkünfte aus ihrer unternehmerischen Tätigkeit hatten. Neu haben auch Unternehmer, die Arbeitnehmer beschäftigen und außer den Einkünften aus der unternehmerischen Tätigkeit auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, die Möglichkeit, eine Pauschalsteuer zu zahlen.

Die Grundlage dafür wird eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und der Steuerverwaltung über die Höhe der Steuer sein, die unter Zugrundelegung der vorherigen und der erwarteten Einkünfte festgesetzt wird. Die Mindeststeuer nach Abzug von Gutschriften wird CZK 600 betragen, wobei der Selbständige keine Steuererklärung mehr abgeben muss.

Quellensteuer auf Einkünfte aus Beschäftigung bis zu einem Limit

Gegenwärtig können die Einkünfte aus selbständiger Arbeit aufgrund einer Vereinbarung über die Arbeitsausführung mit einem monatlichen Entgelt von höchstens CZK 10 000 mit einer Quellensteuer von 15 % belastet werden.

Neu wird es möglich sein, mit einer Quellensteuer in Höhe von 15 % auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu belasten, die aufgrund einer beliebigen Vertragsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bezogen werden, sofern die gesamte monatliche Höhe nicht CZK 2 500 überschreitet.

Verschärfung der Bedingungen für die Befreiung der Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien

Die Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien sind nach den geltenden Vorschriften von der Einkommensteuer dann befreit, wenn der Veräußerer in der Immobilie seinen Wohnsitz für mehr als zwei Jahre hatte. Wird diese Frist nicht eingehalten, hat er die Möglichkeit nachzuweisen, dass er die Einkünfte aus dem Verkauf der Immobilie zur Befriedigung seiner Wohnbedürfnisse verwendet hat, damit solche Einkünfte von der Einkommensteuer befreit werden können. Die Novelle hat präzisiert, dass die Steuerzahler die Einkünfte aus Immobilienverkauf zur Befriedigung der eigenen Wohnbedürfnisse – nicht der Wohnbedürfnisse der Familienangehörigen oder Dritter – verwenden müssen, um eine Steuerbefreiung geltend machen zu können.