Abgabenordnung – Reformgesetz
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Abgabenordnung – Reformgesetz in Kraft getreten. Im Sinne des Begründungsberichts sollte der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Änderungen insbesondere auf folgenden Abgabenbereichen liegen:
- Unterstützung der Digitalisierung
- Vereinfachung des Kontrollverfahrens
- Änderungen des Sanktionssystems
- Umsatzsteuererstattungsanspruch.
Weiter unten finden Sie die wesentlichsten Änderungen in den einzelnen Bereichen, die Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgehen sollten.
Unterstützung der Digitalisierung
Die Internetplattform MOJE daně (tschechisch: „MEINE Steuern“) soll es den Steuerpflichtigen ermöglichen, nicht nur Informationen mit der Finanzverwaltung elektronisch auszutauschen, sondern auch ihre Steuerpflichten überprüfen zu können.
Um die Steuerzahler zur Anwendung dieses elektronischen Kommunikationsweges zu motivieren, können diejenigen Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärungen elektronisch abgeben, von einer um einen Monat längeren Abgabefrist für ihre jährlichen Steuererklärungen profitieren.
Vereinfachung des Kontrollverfahrens
Eine Außenkontrolle kann nun – im Unterschied zu früher- schriftlich eröffnet und beendet werden, nicht jedoch persönlich, wie dies bisher der Fall war.
Änderungen des Sanktionssystems
Das Reformgesetz bringt eine vollständige Revision der Bestimmungen über die Verzinsung der Steuerpflichtigen mit sich. Es erfolgen folgende Änderungen:
- Senkung der Verzugszinsen von der ursprünglichen Höhe (Basiszinssatz der Tschechischen Zentralbank zzgl. 14 Prozentpunkte) auf Basiszinssatz der Tschechischen Zentralbank zzgl. 8 Prozentpunkte.
- Herabsetzung der Stundungszinsen auf die Hälfte der Verzugszinsen.
- Senkung der Verzinsung von Steuererstattungsansprüchen von der ursprünglichen Höhe (Basiszinssatz der Tschechischen Zentralbank zzgl. 14 Prozentpunkte) auf Basiszinssatz der Tschechischen Zentralbank zzgl. 8 Prozentpunkte.
- Verzinsung von rechtswidrigen Steuernachforderungen entspricht nunmehr den Verzugszinsen.
Verzinsung von Vorsteuererstattungsansprüchen ändert sich vom Basiszinssatz der
Das Reformgesetz verkürzt die Schonfrist von 5 auf 3 Tage, sodass die Verzugszinsen bereits ab dem vierten Tag, der auf das ursprüngliche Fälligkeitsdatum der Steuer bis zur Bezahlung folgt, berechnet werden. Das Reformgesetz hebt jedoch den Mindestbetrag für die Entstehung der Verzugszinsen von CZK 200 auf CZK 1 000 an.
Das Reformgesetz führt nunmehr die Möglichkeit ein, Säumniszuschläge für verspätete Abgabe der Steuererklärung individuell zu erlassen, was früher nicht möglich war.
Vorauszahlung auf Umsatzsteuererstattungsansprüche
Das Reformgesetz führt nunmehr Vorauszahlungen auf Umsatzsteuererstattungsansprüche ein. Diese werden im Falle von Zweifeln des Finanzamtes nur bezüglich eines Teils der Erstattungsansprüche in Anspruch genommen.
Der unstrittige Teil der Erstattungsansprüche wird in Form von Vorauszahlung ausgezahlt, soweit dieser über CZK 50 Tsd. hinausgeht.
Die Frist für die Umsatzsteuererstattungsansprüche bleibt nach wie vor 30 Tage.
Zögern Sie bitte nicht, sich mit Unklarheiten oder Rückfragen an uns zu wenden.
WTS Alfery Team