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News 24/2020

Pauschalsteuer für Unternehmer

Ab dem 1. Januar 2021 wird die Pauschalsteuer eingeführt, die bestimmten Steuerschuldnern dazu verhelfen könnte, Geld zu sparen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Umstellung zur Pauschalsteuer muss jedoch dem Finanzamt bereits bis zum 10. Januar 2021 gemeldet werden.

Die Pauschalsteuer können lediglich diejenigen Unternehmer in Anspruch nehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • ihre Einkünfte gehen nicht über CZK 1 Mio. pro Jahr hinaus,
  • sie sind nicht umsatzsteuerpflichtig,
  • sie haben keine Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, ausgenommen von Einkünften, die der Quellensteuer unterliegen,
  • sie sind Gesellschafter keiner offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft,
  • sie melden sich zur Pauschalsteuer an, und zwar für 2021 bis zum 10. Januar 2021.

Die Steuerschuldner, die sich für die Pauschalsteuer entscheiden, werden nach dem Ende des Kalenderjahres nicht mehr verpflichtet sein, eine Steuererklärung und ihre Anhänge, samt Übersicht der geleisteten Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung, abzugeben. Ihre Pflichten gelten schon dadurch als erfüllt, indem sie die Pauschalsteuer abgeführt haben.

Die Pauschalsteuer ist monatlich abzuführen, und zwar bis zum 20. Tag des jeweiligen Kalendermonats, wobei sie für  2021 CZK 5 469 beträgt.

In der Summe der Pauschalsteuer sind bereits die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung in Höhe von CZK 2 393, die um 15 % erhöhten Mindestbeiträge zur Sozialversicherung in Höhe von CZK 2 976 und „symbolische“ CZK 100 für die Einkommensteuer einbezogen. Die Unternehmer richten daher einen einzigen monatlichen Dauerauftrag ein und werden nicht mehr gesonderte Vorauszahlungen auf die Kranken- und Sozialversicherung bzw. auf die Einkommensteuer leisten müssen.

Die Steuerschuldner, die sich für die Pauschalsteuer entschlossen haben, verlieren ihren Anspruch auf Steuerentlastungen und Steuervergünstigungen (z.B. Kinderfreibeträge) und jegliche Abzüge von der Steuerbemessungsgrundlage. Es ist daher stets individuell zu berechnen, wem die neue Pauschalsteuer faktische Finanzvorteile bringen könnte und für wen dieser Modus nicht von Vorteil wäre.

Im Allgemeinen kann man sagen, dass die Pauschalsteuer insbesondere für Selbständige geeignet ist, die keine Kinderfreibeträge geltend machen und ihre Einnahmen sich 1 Mio. CZK nähern, wobei sie ebenfalls Pauschalausgaben von 40 % in Abzug bringen.

Sollten Sie Interesse haben, können wir Sie mit den Bedingungen der Anwendung von Pauschalsteuer näher bekannt machen und könnten Ihnen empfehlen, wie Sie im Jahr 2021 vorgehen sollten.

Zögern Sie bitte nicht, sich mit Unklarheiten oder Rückfragen an uns zu wenden.

WTS Alfery Team