Blog

News 2/2023

Konjunkturpaket der Regierung

Die tschechische Regierung hat ein Maßnahmenpaket, das zu einer Verringerung des Haushaltsdefizits führen soll, präsentiert.

Neben Maßnahmen im Steuerbereich sollen die vorgeschlagenen Änderungen insbesondere die Altersrenten, das Arbeitslosengeld und die Beamtengehälter betreffen.

Zurzeit erwartet man, dass die meisten der vorgeschlagenen Änderungen bereits ab 2024 gelten sollten.

Weiter unten bringen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen im Steuerbereich:

Körperschaftssteuer

  • Erhöhung des Steuersatzes von derzeit 19 % auf 21 %. 
  • Verlängerung der Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge, die zwischen 2024 und 2028 angeschafft werden.
  • Beschränkung der Steuerbefreiungen:
    • die Grenze für die Absetzbarkeit der Kosten für die Anschaffung von M1-Firmenwagen beträgt CZK 2 Mio. von dem Fahrzeugpreis.
    • Diese Grenze wird sich ebenfalls auf die Erhöhung des Einstiegspreises für die nachträglichen Herstellungskosten auswirken.
    • Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Stillwein als Werbeartikel bis zu CZK 500,00.

Einkommensteuer

  • Die Steuerprogression von 23 % findet bereits für Monatseinkommen von Arbeitnehmern, die das Dreifache des Durchschnittslohns übersteigen, statt wie bisher das Vierfache, Anwendung.
  • Festlegung einer allgemeinen Grenze von CZK 50.000,00 pro Jahr für die Steuerbefreiung von anderen Einkünften derselben Art.
  • Abschaffung der Freibeträge:
    • Freibeträge für Studenten
    • Freibeträge für die Unterbringung von
    • Kidern (sog. „Kindergartengeld“)
    • Abzug von Ausgaben für Gewerkschaftsbeiträge und Prüfungen zur Überprüfung der Ergebnisse von Weiterbildung.
    • Freibeträge für die Verpflegung in Form von Sachleistungen (Essensmarken, Unternehmenskantinen) oberhalb einer bestimmten Grenze.
    • Freibeträge für Zuwendungen an Arbeitnehmer.
  • Beschränkung der Freibeträge:
    • Befreiung von Einkünften aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Anteilen an einem Unternehmen, wenn die Besitzfrist von 3 ggf. 5 Jahren erfüllt ist, bis zu einem Betrag von CZK 40.000.000 pro Jahr und Steuerzahler.
    • Minderung des Ehegattenfreibetrags, der nur noch für Ehegatten gilt, die ein Kind unter 3 Jahren betreuen.
    • Beschränkung des Freibetrags für Einkünfte aus Tombolas und Glücksspielen.

Sozialversicherung

  • Erhöhung der Abgabenlast für Selbstständige durch Festsetzung der Bemessungsgrundlage auf 55 % des zu versteuernden Einkommen gegenüber den derzeitigen 50 %.
  • Erhöhung der Mindestbemessungsgrundlage für die Berechnung der Versicherungsprämie für Selbstständige von 25 % des Durchschnittslohns auf 40 %.
  • Wiedereinführung der Krankenversicherung für Arbeitnehmer in Höhe von 0,6 % der Bemessungsgrundlage.
  • Änderung der Bedingungen für die Teilnahme an der Versicherung für Arbeitnehmer, die im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung arbeiten.

UMSATZSTEUER 

  • Zusammenlegung des ersten und zweiten ermäßigten Umsatzsteuersatzes (15 % und 10 %) zu einem ermäßigten Satz von 12 %. Die meisten Waren und Dienstleistungen, die derzeit einem der ermäßigten Sätze unterliegen, werden nach dem Gesetzentwurf dem 12 %-igen Umsatzsteuersatz unterliegen. Einige Gegenstände werden jedoch neu eingestuft.
  • Folgende Waren und Dienstleistungen sollen insbesondere dem ermäßigten Satz von 12 % unterliegen:
    • Lebensmittel
    • Zeitungen und Zeitschriften
    • Medikamente
    • ausgewählte Bauarbeiten
    • nicht regelmäßiger öffentlicher Personenverkehr mit Bussen
  • Folgende Waren und Dienstleistungen werden insbesondere in den Basissatz von 21 % umklassifiziert:
    • alkoholische und alkoholfreie Getränke, ausgenommen Trinkwasser aus der Leitung
    • Friseurdienstleistungen
    • Reparaturen von Schuhen, Kleidung und Fahrrädern
    • Haushaltsreinigungsdienste
    • Lieferung von Schnittblumen
  • Es wird vorgeschlagen, einen Umsatzsteuersatz von 0 % auf Bücher einzuführen.

Grundsteuer

  • Erhöhung der Steuersätze bis auf das Doppelte.
  • Aufnahme eines Indexierungsmechanismus, der es ermöglichen wird, die Steuer nach der aktuellen Inflation zu erhöhen.

Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Das WTS Alfery-Team