Allgemeines Reverse-Charge-Verfahren in der Tschechischen Republik
Die Europäische Kommission genehmigte die von der Tschechischen Republik beantragte Ausnahme hinsichtlich der allgemeinen Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens, und zwar für eine begrenzte Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2022, d.h. bis zur geplanten Einführung des endgültigen Systems der MwSt.-Vorschriften. Der neuen Regelung sollen sämtliche steuerpflichtigen Umsätze für Waren und Dienstleistungen unterliegen, falls der Wert der Transaktion im Einzelfall CZK 450 000 (EUR 17 500) überschreitet.
Im Reverse-Charge-Verfahren wird die Verpflichtung zur Zahlung der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Leistungen mit dem Erfüllungsort in der Tschechischen Republik im Geschäftsverkehr zwischen Steuerpflichtigen vom Lieferanten auf den Leistungsempfänger verlagert.
Der Hauptgrund für die Stellung des Antrags auf Genehmigung der allgemeinen Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist der Kampf gegen Karusselbetrug.
Die Tschechische Republik verwendet in diesem Bereich bereits jetzt branchenbezogene Reverse-Charge-Verfahren, und zwar in allen Wirtschaftsbereichen, wo es die geltenden europäischen Rechtsvorschriften ermöglichen – insbesondere im Bauwesen, Edelmetallhandel, für ausgewählte IT-Produkte und Gas- und Stromlieferungen. Die Erteilung einer Ausnahme, nach der die EU-Mitgliedstaaten allgemeines Reverse-Charge-Verfahren einführen dürfen, hat die Tschechische Republik im Juni 2014 beantragt. Der ECOFIN hat diesen Antrag im November 2019 endgültig genehmigt.
Die genehmigte Maßnahme ist zunächst in das tschechische Recht umzusetzen. Dieser Prozess hat jedoch noch nicht begonnen, da die Tschechische Republik die Einführung des vorgenannten Verfahrens verschoben hat, um dessen Verlängerung zu verhandeln und diese Maßnahme erst dann einzuführen.
Damit sollte die Kritik vermieden werden, dass eine Änderung des Steuersystems nur für 18 Monate keine geeignete Systemmaßnahme darstellt und die administrative Belastung von Unternehmen übermäßig erhöht.
Wann und ob überhaupt die Verlängerung genehmigt wird, ist im Moment nicht klar. Bis Ende 2020 ist sie eher unwahrscheinlich und die weitere Entwicklung im Jahre 2021 ist kaum zu antizipieren. Es kann also festgestellt werden, dass die Umsetzung des allgemeinen Reverse-Charge-Verfahrens in der Tschechischen Republik noch aussteht.