Steuerpläne der neuen Regierung
Die neu gebildete Regierung der Tschechischen Republik hat den Entwurf ihres Regierungsprogramms vorgestellt. Nachstehend fassen wir für Sie die interessantesten Punkte zu Steuern und Versicherungsbeiträgen zusammen.
Keine Steuererhöhungen
- Das Regierungsprogramm enthält die Verpflichtung, keine Steuern zu erhöhen.
Körperschaftsteuer
- Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 19 % (von derzeit 21 %).
- Einführung einer obligatorischen Dokumentation zu den Verrechnungspreisen für multinationale Konzerne.
- Einführung schnellerer und effizienterer steuerlicher Abschreibungen von Investitionen (anstelle der bestehenden Subventionen).
- Attraktivere Gestaltung des Steuerabzugs für Forschung und Entwicklung, Erhöhung der Rechtssicherheit hinsichtlich seiner Anerkennungsfähigkeit und Verlängerung des Zeitraums, in dem der Steuerabzug geltend gemacht werden kann.
Einkommensteuer
- Aufhebung des Schwellenwerts für die Steuerbefreiung von Freizeitvergünstigungen für Arbeitnehmer.
- Wiedereinführung der ursprünglichen Form des Steuerabzugs für den anderen Ehepartner.
- Wiedereinführung der Steuerermäßigung für Studenten.
- Wiedereinführung des sog. „Kindergartenbeitrags“, d.h. Steuervergünstigungen für die Unterbringung eines Kindes.
- Keine Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge von Selbständigen (bleibt bei 35 % des Durchschnittslohns).
MwSt.
- Verhandlungen auf EU-Ebene über die Anhebung des Schwellenwerts für die obligatorische Mehrwertsteuerregistrierung deutlich über 2 Mio. CZK.
- Verkürzung der Frist für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer aus unbezahlten Rechnungen auf drei Monate (von derzeit sechs Monaten).
- Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer für Verpflegungsdienstleistungen und den Ausschank alkoholfreier Getränke auf 12 %.
- Einführung einer Mehrwertsteuer von 0 % für verschreibungspflichtige Medikamente.
Verwaltung und Erhebung von Steuern und Versicherungsbeiträgen
- Wiedereinführung der elektronischen Umsatzerfassung (EET) ab 2027 (mit Ausnahme von kleinen Gewerbetätigkeiten und gelegentlichen Nebeneinkünften).
- Einrichtung einer zentralen Inkassostelle, die die Erhebung von Steuern, Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen zusammenlegt.
- Aufhebung der Meldepflicht für Arbeitnehmer bei der Kranken- und Sozialversicherung bei Vereinbarungen über die Ausführung von Arbeiten.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an uns, wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Das Team WTS Alfery
